| Betreff: | WG: AZ 6594 : MAHNUNG : Abschnitt-D-Antrag / Zahnbehandlung + Corona-Impfung + Wohnraumbeschaffungskosten etc. usw. usw. pp ! |
|---|---|
| Datum: | Tue, 26 Apr 2022 11:33:21 +0000 |
| Von: | Fauß Barbara <Barbara.Fauss@KV-KUS.de> |
| An: | Simon Peter <Peter.Simon@KV-KUS.de> |
| Kopie (CC): | 'Human' <arno@humanearthling.org> |
Hallo,
irrtümlicherweise
bei mir gelandet, daher zuständigkeitshalber zur Info
Viele
Grüße
i.A. Barbara
Fauß
Von: Human
<arno@humanearthling.org>
Gesendet: Dienstag, 26. April 2022 13:29
An: Fauß Barbara <Barbara.Fauss@KV-KUS.de>;
Körbel Andreas <Andreas.Koerbel@KV-KUS.de>; Simon
Peter <Peter.Simon@KV-KUS.de>; Maria Klein
<shari60@gmx.de>; Rüdiger Klein
<Ruediger.Klein@vgka.de>
Betreff: AZ 6594 : MAHNUNG : Abschnitt-D-Antrag /
Zahnbehandlung + Corona-Impfung +
Wohnraumbeschaffungskosten etc. usw. usw. pp !
Sehr
geehrte Frau Fauß . . .
Sehr
geehrte Damen und Herren ...
[
A ] Unsere
Telefonate / Gespräche wegen der Mietzahlung und Situation
hier im Eckhaus Hauptstraße 67 in Theisbergstegen.
Ich
habe Heute schon mehrfach versucht Sie telefonisch zu
erreichen. Und danke Ihnen für Ihren prompten Rückruf, und
hoffe, dass ich die Situation im Gesamtkontext und auch
eine rechtliche Einordnung des Sachverhalt plausibel und
verständlich übermitteln konnte.
MEINE
DABEI WESENTLICHE FRAGE WAR EIGENTLICH :
IST
DIESES SCHREIBEN - siehe das PDF im Anhang der Mail -
schon bei Ihnen eingetroffen.
Mein
Vermieter, Herr Rüdiger Klein, hat mir es mehrfach - so
auch schriftlich - zugesichert es Ihnen unterschrieben
auszuhändigen.
LAUT
IHRER AUSKUNFT IST DAS ABER NICHT ERFOLGT !
DA FÜHLE ICH MICH DOCH SCHON EIN WENIG VERARSCHT.
ES IST
JA EIN EINDEUTIG FÜR MILLIONEN ANDERE BETROFFENE
RELEVANTER SACHVERHALT ! + .
Ich verweise hiermit auf das Schreiben als PDF mit Datum
vom 12.04.2022 im Anhang der Mail.
Diese insoweit mietrechtlich verbindlich getroffenen
Vereinbarungen - so auch die Ihnen am heutigen Tag
telefonisch übermittelten Informationen wegen der
Möglichkeit - ja eigentlich Notwendigekeit - einer
Untervermietung und somit einer insgesamt statthaften
Gesamtmiete von ca. 920 € - sollten seitens des 'Jobcenter
Landkreis Kusel' entsprechend gehandhabt werden, um
zumindestens bis zum Ende Dezember 2022 eine vollständige
und ebenso pünktliche Mietzahlung zu gewährleisten. Wegen
der anscheinend mit Duldung der Politik und auch
Gerichtbarkeit so gehandhabten 'Untätigkeit' seitens des
hiesigen "Jobcenter" hier im Speziellen wegen der
vollkommen wirklichkeitfremden Bewertung der zulässigen
Mietobergrenze und auch einer gänzlichen Negierung einer
Antragstellung "Wohnraumbeschaffungskosten" sehe ich mich
trotzdem genötigt notfalls mit Unterstützung eines
kompetenten Anwalt die hierbei zuständige Gerichtsbarkeit
um eine umgehende Klärung der Sachlage zu bemühen.
Ich
verweise in dem Zusammenhang auf das Ihnen bekannte
Verfahren aus dem Jahr 2019, welches dann ja aus formalen
so eigentlich nicht schlüssigen Erwägungen seitens des
Bundessozialgericht ein gestellt wurde.
Mal unabhängig davon hatte ich dem 'Jobcenter Landkreis
Kusel' ein auch für Sie bindendes Urteil des
Bundessozialgericht von Anfang 2019 kenntlich gemacht,
welches von Ihnen eine Anpassung der Bewertung einer dem
Marktgeschehen entsprechenden Bmessungsgrenze einfordert.
[
B ] MAHNUNG
'Ausstehende und bisher negierte Antragsstellungen und
bestehende Recchtsansprüche'
Wegen meiner Antragstellung "Wohnraumbeschaffungskosten"
hat Ihr Geschäftsführer, Herr Simon, der Gerichtsbarkeit
in Speyer mitgeteilt, dass er das so ja nicht verstehen
kann. Das ist ganz ehrlich geschrieben ganz alleine sein
Problem. Die für die Erstellung eines "Gutachten" [ = in
Anführungszeichen ] ihm außerordentlich entgegenkkommende
Hilfskraft mit Dipl.Psy. kann dem 'Jobcenter' sicher dabei
helfen. Ich verweise in dem Zusammenhang auf das laufende
Verfahren "Multidimensionale Bewertung im Sinne der UN -
Behindertenkonvention" beim Sozialgericht in Speyer und
der bisher in dem Zusammenhang erfolgten vorab bzw. in
Folge eingereichten Antragstellungen [ ZB Bürgernetz, KI
im Feldversuch, Kulinarische Landstraße, Insekten als
Futtermittel und auch der vorgeschlagenen Ausbildung als
Ernährungsberater und in der Altenpflege ] so wie der
vorherigen Ihnen bekannten Konzepte.
Und möchte Sie erneut auffordern sch doch endlich und
letztendlich wegen dieser hier angeführten
unterschiedlichen Antragstellungen und somit
Rechtsansprüche zu einer Entscheidung durchzuringen.
Insbesondere die bereits mehrfach erfolgten Mahnungen
wegen der Antragstellung "Wohnraumbeschaffungskosten" sind
in direktem Zusammenhang mit der am heutigen Tag
gestellten ANTRAGSTELLUNG "Bewertung der aktuellen
Wohnraumkosten" zu werten.
[ C ] ANTRAGSTELLUNG ' Wohnraumbeschaffungskosten +
Neubewertung der zulässigen Miete '
Gemeinsam
mit dem Vermieter, Herr Rüdiger Klein, hatte ich am
Samstag, den 23.04.2022 gegen 10 Uhr in Etschberg eine
Wohnraumbesichtigung. Ganz unabhängig von der verwinkelten
Bausubstanz und der zu geringen Wohnraumhöhe, welche mich
nötigte den Kopf einzuziehen, um nicht gleich an der Decke
entlang zu schrabben. Und das ist - gemessen an den
vergleichenden und so eigentlich nicht verfügbaren
Wohnraum - noch eine "preiswerte' [ = in Anführungszeichen
] Wohnung und auch mit anscheinend netten menschlichen
Vermietern.
Leider
muss ich von diesem Wohnungsangebot Abstand nehmen !
[ I ] Es erscheint dort überhaupt nicht möglich
beispielsweise meine Sitzgelegenheiten aus meinem
Wohnzimmer dort durch den engen Flurbereich zu bekommen
und es ist keinesfalls möglich meinen Schlafzimmer und -
Wäscheschrank dort überhaupt unterbringen zu können.
[
II ] Und
nun der für Ihre Behörde bei dieser Antragstellung
eigentlich relevante Sachverhalt !
Bei diesem ( beispielsweise ) Wohnraum beträgt der
monatliche Mietzinz bei den angeblich ca. 85 qm
Wohnfläche 385 € kalt.
Das ist lt. den derzeit für Ihre Behörde ( noch )
geltenden Rahmenbedingungen so für die Mitarbeiter und
natürlich Innen des 'Jobcenter Landkreis Kusel' nicht
statthaft mir also so benannter 'Kunde' einen Umzug zu
erlauben. Somit können Sie auch die Zahlung der Miete,
Umzugskosten, gegebenenfalls Wohnraumausstattung und
natürlich die Übernahme der Wohnraumbeschaffungskosten
verweigern. Und, dass obwohl ess allgemein und auch den
Sachbearbeitern Ihrer Behörde bekannt ist, die geltenden
Mietobergrenzen keinesfalls den heutigen 'Mietpegel'
entsprechend gehandhabt werden.
Das sind doch - korrigieren Sie mich bitte wenn ich den
juristischen Sachverhalt irrtümlicherweise falsch bewerte
- doch die Fakten ?!
Ich beantrage also eine Kostenübernahme für einen Wohnraum
günstiger als die derzeitige Wohnungssituation.
Und das auch in ganz Deutschland, da ja nachweisbar hier
im Landkreis Kusel-Altenglan ein entsprechender Wohnraum
nicht verfügbar ist.
Wie Ihnen, werte Frau Fauß, Heute am Telefon mitgeteilt
ermöglicht die verbindliche mietrechtliche Einigung
zwischen dem Vermieter und meiner Person als Mieter eine
Untervermietung an eine weizter Peron und somit
langfristige Nutzung im Rahmen der so geltenenden
statthaften Mietobergrenze von insgeamt 920 € warm. Das
sollte ebenfalls im Interesse des Vermieter, Herr Rüdiger
Klein, und gerade auch des Landkreis nebst 'Jobcenter' und
ebenfalls der Stadt Kusel sein.
Meinen
Sie nicht auch ? + ! ich will nur hier in Ruhe wohnen,
meine Miete zahlen können.
Und irgendwann, sobald ich das Passende gefunden habe,
suche ich mir auch etwas mit Land und landwirtschaftlicher
Nutzfläche.
Ich erwähnte ebenfalls am Telefon, dass ich wegen den
bisher schon eingereichten Konzepten - alleine schon um
meinen Lebensunterhalt unabhängig von Sozialleistungen
fristen zu können - und dem hohen Leerstand gewerblich
nutzfähiger Immobilien die Verantwortlichen in den
jeweiligen Verbandsgemeinden anschreiben werde.
Forderungsmöglichkeiten seitens des Land, Bund und gerade
auch der EU für Projekte gerade im ländlichen Raum sind
reichlich vorhanden, wurden Ihnen und auch der
Wirtschaftsförderung in Kusel bereits mitgeteilt und
interessieren sicherlich auch die Bürgermeister in den
Gemeinden hier in der Region. Da findet sich also sicher
etwas. Seitens des 'Jobcenter Landkreis Kusel' brauche ich
dazu aber vorab die Bestätigung in Form einer
schriftlichen - und ausführlich begründeten - Bescheid. JA
! Auch wegen den so bezeichneten
"Wohnraumbeschaffungskosten" und gerade auch wegen einem
hierbei ganz sicher erforderlichen Fahrrad als notwendiges
Beförderungsmittel.
Ist das soweit klar bei Ihnen angekommen, Herr
Geschäftführer Peter Simon als hierbei verantwortliche
Funktion im 'Jobcenter Landkreis Kusel' ? + !
Zögern Sie nicht bei etwaigen Fragen oder einem generellen
Unverständnis mich zu kontaktieren, um etwaige
Missverständnisse - sicherlich im gemeinsamen Interesse -
zu beseitigen. Wegen möglicherweise im Bereich der
Konzepterstellung notwendigen Auskünften seien Sie nicht
so schüchtern und nehmen Sie ganz ungeniert Kontakt mit
Herr Dipl.-Geogr. Stefan Germer [ Tel.: +49 (0) 631 – 205
774 – 13 ///
germer@pg-westpfalz.de ],
Referent für Regionalentwicklung bei der
Planungsgemeinschaft Westpfalz, auf. Ich tue das ja
schließlich auch. Das sind auch wenigstens kompetente
Ansprechpartner da.
Wie erwähnt ! Das kann aber auch gerne durch das Gericht
geklärt werden. Mietrechtlich und gerade auch im Sinne der
Rechtsnormen unseres Grundgesetz und der Verfassung
unserer geliebten Scholle hier in Rheinland-Pfalz besteht
dabei - soweit ich es als semiprofessioneller Fachidiot
beurteilen kann - eine eindeutige Rechtslage und das
auch noch völlig zu meinen Gunsten und der anderen Kunden
im System Hartz IV !
Ein
netter - wenn auch ablehnender Bescheid - und natürlich
innerhalb angemessener Frist würde mich erfreuen.
Ebenso natürlich eine fortwährende Weigerung formal
korrekt eingereichte Ayntragstellungen überhaupt zur
Kenntnis zu nehmen.
Anscheinend - ich muss das leider so beurteilen -
ist der Service des so benannten 'Jobcenter Landkreis
Kusel' ja wirklich nur als unzureichend zu bewerten, und
für den Kunden - welche bekanntermaßen ja König ist - den
gesetzlichen Bestimmungen entsprechend nicht oder gar
nicht verfügbar.
Wie erwähnt ! Das muss ja anscheinend durch das Gericht
und auch dieses sicherlich nur irrtümlich so benannte
Bundesverfassungsgericht geklärt werden.
[ D ] MAHNUNG - ANTRAGSTELLUNG '
Krankenversicherung + Impfschutz '
Wie mir die Sachbearbeiterin Frau Fauß mit Schreiben vom
30.03.2022 mitteilte weigertr sich die DKV als
Rechtsträger des letzten bestehenden versicherungsschutz
einen wie auch immer gearteten Versicherungsschutz zu
ermöglichen. Wie Ihnen sicher bekannt, und so auch
eindeutig in den jeweils erstellten Bewilligungsbescheiden
bestätigt, besteht die rechtlich bindende Notwendigkeit
einen Krankenversicherungschutz zu haben.
Die
Erklärung dieses Versicherungsunternehmen ist bewusst
falsch.
Wie auch Ihrer Behörde beispielsweise per Mail am
24.03.2021, um 11:11 Uhr mitgeteilt - so ebenfalls der
eigentlich zuständigen so bezeichneten Allgemeinen
Ortskrankenkasse und gerade auch dem
Versicherungsunternehmen DKV [ siehe Mail z.B. 04.11.2021,
12:46 Uhr ] mehrfach kenntlich gemacht - wurde mir von der
DKV Seguros auf Teneriffa nach mehrmaliger Aufforderung
mitgeteilt :
Por
lo que veo en nuestra base de datos, usted estuvo
asegurado con DKV Seguros durante el periodo del
22/08/2014 hasta 01/04/2018, que fué el último mes que
pagó los recibos de la póliza 37 000 25857 DKV Integral
Copago Complet.
: D E : ~ : Soweit ich in unserer
Datenbank sehe, waren Sie im Zeitraum vom 22.08.2014 bis
01.04.2018 bei DKV Seguros versichert, das war der
letzte Monat, in dem Sie die Quittungen für die Police
37 000 25857 DKV Integral Copay Complete bezahlt haben.
Das ist Ihnen - also dem
Versicherungskonzernen AOK und DKV, sowie auch dem bei
bestehenden Ansprüchen für den Versicherungsvertrag
zuständigen Leistungsträger
'Jobcenter Landkreis Kusel' - bekannt. Auch, dass
diese ProForma-Versicherung alleinig für den Erhalt einer
Versicherungskarte im spanischem "Centro Salud"
Gesundheitssystem für mtl. ca. 60 € keinesfalls eine dem
Standard entsprechende private oder auch so benannte
'gesetzliche' Krankenversicherung war.
Soweit
ich den doch etwas komplizierten und in sich nur einem
Fachanwalt verständlichen juristischen Sachverhalt
einordnen kann ist das 'Jobcenter Landkreis Kusel'
genötigt bzw. dazu verpflichtet und die AOK sogar
gezwungen einen hierzulande so benannten gesetzlichen
Krankenversicherungsschutz zu gewährleisten.
Können
diese unterschiedlichen so im Sprachgebrauch benannten
'Träger der öffentlichen Gewalt' im Rahmen Ihrer
Amtsverpflichtung da endlich mal eine Einigung erzielen,
wer da jetzt zuständig ist. Nach nunmehr mehr als 2 Jahren
ohne Krankenversciherungsschutz und gearde auch wegen
meines Wunsches nach ein Booster-Impfung zum Schutz meines
Leben und körperlichen Unversehrtheit im Sinne des Artikel
2 des ja immer noch geltenden Grundgesetz sollten Sie das
wirklich tun. Definitiv weigert sich die DKV mit falschen
Angaben einen Versicherungschiutz zu akzeptieren, und auch
die AOK will mich anscheinend nicht in einem gesetzlich
verpflichtenden Krankenversicherungsschutz akzeptieren.
Ganz
ehrlich. Das geht derzeit ca. 1.000.000 Menschen in der
Bundesrepublik genauso !
Aber das wissen Sie ja !
Eine
bereits erstattete - aber bisher zur Prüfung des
strafrechtlich relevanten Sachverhalt noch in den Akten
bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslauetern ruhende -
Strafanzeige mit dem Aktenzeichen
6006JS16946/21
wurde
Ihnen, werter Herr Simon als hierbei Verantwortlicher,
bereits kenntlich gemacht.
Kommen Sie also mal langsam in die Hufe.
[
E ] MAHNUNG - ANTRAGSTELLUNG '
Anrechenbares Einkommen + Notwendigkeit eines baldigen
Forderungsmangement bei meiner EX '
Auch ich muss da langsam in die Hufe kommen, Herr
Geschäftführer Peter Simon. Da sitzen wir ja gewissermaßen
gemeinsam in einem Boot !?
Ich bezeichne es auch gegenüber der Gerichtsbarkeit immer
als 'Abschnitt-D-Antrag'. Nicht nur bei Ihnen seit dem
Jahr 2019. Ja wirklich. Und das wird hingebungsvoll und
mit technisch versierter Ausdauer so mir nichts dir nichts
einfach von einer deutschen Behörde negiert und gänzlich
ignoriert. Das ist doch der eigentliche Knack - und
Angelpunkt in diesen nur treffend als verschissen zu
kennzeichnenden AGB in dem den Menschen und das Menschsein
verachtenden System Hatz IV. Ich muss ohne
'Anrechenbarkeit des Einkommen' Geld verdienen können und
auch Einnahmen erzielen können, um beispielsweise meinem
im Grundgesetz verbindlich zugesicherten Rechtsanspruch
auf Eigentum und dem Erbrecht entsprechend zu können. Und
auch bei meiner EX auf Teneriffa ein paar Tausend Euro
nachweibarer Schulden einfordern.
Auch wegen dieser Auslobung und diesen 100.000 € nebst
Zinsen seit November 2021 komme ich um etwas Crowdfunding
und somit reichloich Einnahmen nicht drum herum. Gerade
aber auch bei meinem Bestreben eine sicherlich
gerechtfertigte gleichberechtigte Teilnahme in und an der
Gesellschaft und auch ein Leben in Würde und unabhängig
von Sozialleistungen zu verwirklichen sind die ganz sicher
nicht zufälligen Bestimmungen bei der Regelung des
anrechenbaren Einkommen im Konstrukt Hartz IV zur
politischen Kontrolle der erwerbstätigen Bevölkerung
keinesfalls im Einklang mit dem hierzulande ja immer noch
geltenden Grundgesetz zu verstehen. In dem Sinne danke ich
Ihnen auch für Ihre tätige und zumeist untätige Mitarbeit
in den vergangen Monaten und Jahren.
Ein netter - wenn auch ablehnender Bescheid - und
natürlich innerhalb angemessener Frist würde mich
erfreuen.
Ebenso natürlich eine fortwährende Weigerung formal
korrekt eingereichte Ayntragstellungen überhaupt zur
Kenntnis zu nehmen.
Anscheinend - ich muss das leider so beurteilen -
ist der Service des so benannten 'Jobcenter Landkreis
Kusel' ja wirklich nur als unzureichend zu bewerten, und
für den Kunden - welche bekanntermaßen ja König ist - den
gesetzlichen Bestimmungen entsprechend nicht oder gar
nicht verfügbar.
Wie erwähnt ! Das muss ja anscheinend durch das Gericht
und auch dieses sicherlich nur irrtümlich so benannte
Bundesverfassungsgericht geklärt werden.
- - - -
- - - -
Dieses Schreiben bekommt ebenfalls zur Kenntnisnahme die
Vermieter Frau Maria und Herr Rüdiger Klein.
Wie
immer - bzw. fast immer - verbleibe ich mit freundlichem
Gruß . . .
Arno Wagener
: ANLAGE
: Schreiben Verlängerung des Mietverhältnis mit
Einverständniserklärung des Vermieter und Datum vom
12.04.2022 als PDF . . .
: P S : Mal geschissen auf irgendwelche Tippfehler und
einen schönen Tag wünsche ich noch !